Logo
  • Leistungen
    • Imagefilm
    • Eventvideo
    • Hochzeitsvideo
    • Live Produktion
    • Werbespots
    • Social Media
    • Recruitingvideo
  • Projekte
  • Über mich
  • Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Technikfilm · Nils Dagge · Lüdinghausen  |  Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Technikfilm, vertreten durch Nils Dagge (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Videoproduktions-, Live-Produktions- und Streamingleistungen.

(2) Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungsbereiche: Imagefilme, Eventvideos, Hochzeitsvideos, Werbespots, Social-Media-Content, Recruitingvideos, Produktvideos sowie Live-Produktionen und Multicam-Streaming.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistungen zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch E-Mail oder Nachricht über gängige Messenger-Dienste gewahrt, sofern beide Parteien dem zustimmen.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags nach Vertragsschluss bedürfen ebenfalls der Schriftform.

3. Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Dazu gehören je nach Beauftragung:

  • Videoproduktion (Eventvideos, Hochzeitsvideos, Imagefilme, Werbespots, Social-Media-Content, Recruitingvideos, Produktvideos)
  • Live-Produktion und Multicam-Streaming (Pakete Basic Stream, Pro Event, Full Production)
  • Konzeption, Drehplanung und Storyboard-Entwicklung
  • Nachbearbeitung: Schnitt, Color Grading, Tonmischung, Untertitelung
  • Drohnenaufnahmen (sofern separat vereinbart)
  • Lieferung der fertigen Dateien per Download-Link oder auf einem Datenträger

(2) Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung des vereinbarten Videoergebnisses, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Reichweite.

(3) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet und bedürfen einer vorherigen Absprache.

(4) Änderungswünsche nach Beginn der Produktion können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Wesentliche Änderungen am Konzept oder an der Ausrichtung nach Drehbeginn werden nach Aufwand abgerechnet.

4. Korrekturen und Freigabe

(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind drei (3) Korrekturdurchläufe enthalten. Ein Korrekturdurchlauf umfasst die vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilten Änderungswünsche zu einer vorliegenden Schnittversion.

(2) Jeder weitere Korrekturdurchlauf über die drei enthaltenen hinaus wird mit 35,00 € pro angefangene Arbeitsstunde berechnet.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungswünsche klar, vollständig und schriftlich mitzuteilen. Unklare oder widersprüchliche Angaben können zu zusätzlichem Aufwand führen, der gesondert berechnet wird.

(4) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung einer Schnittversion keine Rückmeldung durch den Auftraggeber, gilt die Version als freigegeben.

(5) Nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber sind nachträgliche Änderungen nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

5. Termine, Lieferfristen und höhere Gewalt

(1) Vereinbarte Dreh- und Liefertermine werden nach bestem Wissen eingehalten. Verbindliche Fristen müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. extremes Wetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) berechtigen den Auftragnehmer, den Termin ohne Kosten für den Auftraggeber zu verschieben. Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.

(3) Kann ein Dreh aufgrund von Wetterbedingungen nicht wie geplant stattfinden (insbesondere bei Außenaufnahmen und Drohnenflügen), wird ein Ersatztermin vereinbart. Zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber hierfür nicht, sofern die Verschiebung mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wird.

(4) Die übliche Lieferzeit für fertige Videos beträgt 4–8 Wochen nach dem Drehtag, sofern nicht anders vereinbart. Bei Live-Produktionen wird die Aufzeichnung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bereitgestellt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Briefings rechtzeitig und vollständig bereitzustellen
  • bei Drehs für ausreichend Licht, Zugangsmöglichkeiten, Umkleidemöglichkeiten und einen geeigneten Aufbaubereich zu sorgen
  • bei Live-Produktionen eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Upload-Bandbreite (mind. 10 Mbit/s empfohlen) bereitzustellen, sofern kein eigenes Netzwerk vereinbart wurde
  • bei Live-Produktionen einen geeigneten Platz für die Bildregie mit Stromanschluss bereitzustellen
  • alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen (z. B. für Dreharbeiten an öffentlichen Orten, in Privaträumen Dritter, Drohnenflüge), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
  • die Einwilligung abgebildeter Personen (insbesondere gemäß KUG und DSGVO) einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurde

(2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(3) Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Drehtermin oder sagt diesen nicht rechtzeitig ab, gelten die Stornobedingungen gemäß § 8.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Es wird gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise.

(3) Anfahrtskosten werden ab einer einfachen Entfernung von 30 km zum Veranstaltungs- oder Drehort pauschal mit 0,35 € pro Kilometer berechnet.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

(5) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 500 € ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Lieferung des fertigen Videos bzw. nach Durchführung der Live-Produktion.

(6) Bei Hochzeitsvideos und Eventvideos ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragsbestätigung fällig, um den Termin verbindlich zu reservieren.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Nutzungsrechte an den erstellten Werken bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

(8) Die Lieferung des endgültigen, uneingeschränkten Videomaterials erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

8. Stornierung und Rücktritt

(1) Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung mehr als 12 Monate vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
  • Stornierung zwischen 2 und 12 Monaten vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung weniger als 2 Monate vor dem Termin: keine Rückerstattung (100 % der Vergütung)

(2) Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Konzeptionsarbeit, Vorbereitung, Anreise) werden in jedem Fall in voller Höhe berechnet.

(3) Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.

(4) Bei Hochzeiten und einmaligen Events gelten die Stornobedingungen in besonderem Maße, da der Auftragnehmer den Termin exklusiv reserviert und andere Aufträge ablehnt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt oder die fällige Anzahlung nicht leistet.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Film- und Videoaufnahmen sind urheberrechtlich geschützte Werke und verbleiben im alleinigen Urheberrecht von Nils Dagge (Technikfilm). Das Urheberrecht wird zu keinem Zeitpunkt an den Auftraggeber oder Dritte übertragen.

(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches (nicht exklusives), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Der vereinbarte Verwendungszweck umfasst in der Regel die Nutzung auf den eigenen Kanälen des Auftraggebers (eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, interne Präsentationen). Die Nutzung für bezahlte Werbung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

(4) Eine Weitergabe der Dateien an Dritte, eine Sublizenzierung oder eine kommerzielle Weiterverwendung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

(5) Der Auftragnehmer behält das Recht, alle erstellten Werke im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Medien zu präsentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich vor Drehbeginn schriftlich widerspricht.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, in den erstellten Videos einen dezenten Abspann oder ein Wasserzeichen (z. B. „Produktion: Technikfilm") einzufügen, sofern nicht anders vereinbart.

(7) Die Bearbeitung, Umschneidung oder Veränderung der gelieferten Videos durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

(8) Das Rohmaterial (Originaldateien, Projektdateien) verbleibt beim Auftragnehmer und wird nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung anders vereinbart.

10. Drohnenaufnahmen

(1) Drohnenaufnahmen werden ausschließlich in gesetzlich zulässigen Bereichen und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (insbesondere EU-Drohnenverordnung, Luftverkehrsgesetz) durchgeführt. Der Auftragnehmer verfügt über einen gültigen EU-Drohnenführerschein (A1/A3 und A2).

(2) Erforderliche Sondergenehmigungen für Drohnenflüge an bestimmten Orten sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Kann ein geplanter Drohnenflug aus rechtlichen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Minderung der Vergütung. Der Auftragnehmer bemüht sich um einen Ersatztermin oder alternative Aufnahmen.

11. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(2) Bei technischen Ausfällen während einer Live-Produktion (z. B. Internetausfall, Stromausfall, Hardwaredefekt) haftet der Auftragnehmer nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangene Streaming-Inhalte oder Unterbrechungen ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

(4) Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

12. Haftungsausschluss für Social-Media-Inhalte

(1) Für die Veröffentlichung, Verbreitung und Bewerbung der Inhalte auf den Kanälen des Auftraggebers ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Reaktionen, Kommentare, öffentliche Kritik oder sonstige Folgen, die sich aus der Veröffentlichung der erstellten Inhalte durch den Auftraggeber ergeben.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Inhalte durch den Auftraggeber entstehen.

13. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, interne Unternehmensinformationen, Preiskonditionen und nicht veröffentlichtes Videomaterial.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

14. Archivierung und Datensicherung

(1) Der Auftragnehmer archiviert das fertige Videomaterial für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Auftraggeber eine erneute Bereitstellung anfordern.

(2) Nach Ablauf der Archivierungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, das Material unwiderruflich zu löschen. Eine längere Archivierung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien auf eigenen Datenträgern zu sichern.

15. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Werden im Rahmen von Dreharbeiten Personen gefilmt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, sofern nicht anders vereinbart.

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lüdinghausen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.technikfilm.de/agb abrufbar.

Firmenlogo

Ihr Partner für professionelle Film- und Videoproduktionen.

Navigation

  • Startseite
  • Projekte
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Kontakt

  • info@technikfilm.de
  • +49 163 9809849

© Technikfilm 2025. Alle Rechte vorbehalten.